Max Menge
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Max Menge

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Kameramann, Cutter, Colorist

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Maximilian Menge
Videografie & Mediengestaltung
Puschkinstr. 60
14712 Rathenow

Kontakt

Telefon: +49(0)1704710309
E-Mail: max@maxmenge.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE350504745

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB

§ 1 Geltung / Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Maximilian Menge (im Folgenden Auftragnehmer genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen Auftragnehmer und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen schließen.
  2. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  3. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, insbesondere Bild- und Videoaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bewegtbild / Filme, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).
  4. „Fotoshooting“ oder „Dreh“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien oder Videoaufnahmen für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

§ 2 Auftragsausführung

  1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings oder Drehs vereinbaren der Auftragnehmer und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
  3. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall das Fotoshooting / den Dreh durch Dritte durchführen lassen.
  5. Der Auftragnehmer wählt die Werke aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Werken wird durch das Angebot bestimmt.
  6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bild- oder Videomaterial hochauflösend in einem vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten ist ausgeschlossen.
  7. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Werke für den Nachweis seiner Urheberschaft.
  8. Die Herstellung des Werkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuches zu den im Produktionsvertrag bzw. dem akzeptieren Angebot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die vom Auftragnehmer oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Konzepte, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers, sofern diese im Werk keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

§ 3 Urheberrecht

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Werken nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bild- oder Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
  3. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder oder Videoaufnahmen erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Auftragnehmer gegenüber während eines Foto- oder Videoshootings einer Bild- oder Videoaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Auftragnehmer keine Fotografien oder Videoaufnahmen von der Person oder dem Objekt fertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien oder Videoaufnahmen der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie oder Videoaufnahme besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

  1. Sofern nicht anders festgelegt, überträgt der Auftragnehmer jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken auf den Auftraggeber.
  2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  3. Der Besteller eines Werkes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  4. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Werke ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
  5. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Werke – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
  6. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.
  7. Dem Auftragnehmer wird, sofern nicht anders vereinbart, das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Film- oder Fotodateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Film- oder Fotodateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Film- & Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden.
  8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar

  1. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
  2. Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 20 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8,12% p.a. zu verzinsen sowie zusätzlich mit einer gesetzlichen Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 BGB. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Auftragnehmers.
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
  5. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Auftragnehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
  6. Storniert der Auftraggeber die Auftragnehmerbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Ab 2 Tagen vor Produktionsbeginn 50 % der im Angebot kalkulierten Gesamtsumme. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten, Miet-Equipment usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno-Gebühr des Auftragnehmers.

§ 6 Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bild- oder Videodaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fotoshooting- oder Drehtermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Werke beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Werke als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  7. Der Auftragnehmer verwahrt die Daten, Fotos und Videos sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Werke nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  8. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Auftragnehmer für eine Veranstaltung gebucht, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.

§ 8 Datenschutz

  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. Der Auftragnehmer bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Cloudservices zur Datensicherung oder Feedbackeinholung der Werke, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Werke und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

§ 9 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Der Auftragnehmer ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Die AGB gelten ab dem 01.01.2022.